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   BFH, 29.01.2003 - VIII R 81/00   

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https://dejure.org/2003,12755
BFH, 29.01.2003 - VIII R 81/00 (https://dejure.org/2003,12755)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2003 - VIII R 81/00 (https://dejure.org/2003,12755)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - VIII R 81/00 (https://dejure.org/2003,12755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BSG § 79; ; BSG § 84; ; BSG § 85; ; BKGG § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § ... 60 Abs. 3; ; EStG § 32 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1; ; SGB VIII § 33; ; SGB VIII § 39; ; SGB VIII §§ 91 ff.; ; SGB VIII § 91 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b; ; SGB VIII § 93 Abs. 1; ; SGB VIII § 93 Abs. 3; ; SGB VIII § 93 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Kindergeld; Pflegekinder; Waisenbezüge

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Pflegekindern, wenn diese Waisenbezüge erhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung eines in Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) betreuten Kindes als Pflegekind

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1
    Kindergeld; Kostenbeteiligung; Pflegekind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 71/00

    Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 81/00
    aa) Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 29. Januar 2003 VIII R 71/00 (BStBl II 2003, 469) im Einzelnen dargelegt hat, bedarf es nach der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 für die Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind der Prüfung des Einzelfalls, ob die den Pflegeeltern entstandenen --und grundsätzlich nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen der Pflegeeltern zu berücksichtigenden-- Unterhaltskosten (einschl. der Kosten für die Betreuung, Ausbildung und Erziehung) die Aufwandserstattungen (z.B. Pflegegeld, Pflegesätze) mit der Folge überschreiten, dass die Pflegeeltern zumindest 20 v.H. --und damit einen nicht unwesentlichen Teil (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996)-- der gesamten (angemessenen) Unterhaltskosten des Pflegekindes tragen.

    Auch ist es im Hinblick auf die Zwecksetzung der Leistungen nach § 39 SGB VIII, den gesamten Lebensbedarf des in die Pflegefamilie aufgenommenen Kindes auszugleichen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. Januar 2003 VIII R 71/00), unerheblich, ob der Steuerpflichtige Teile des Pflegegelds oder der Bezüge des Kindes zur Vermögensbildung der Kinder verwendet.

    Nur dann, wenn diese (Erstattungs-)Ansprüche die gesamten (angemessenen) Unterhaltsaufwendungen --bezogen auf einen Beurteilungszeitraum von einem Jahr (vgl. auch hierzu Senatsurteil vom 29. Januar 2003 VIII R 71/00)-- um zumindest 20 v.H. unterschreiten sollten, wird die Vorinstanz der weiter gehenden Frage nachzugehen haben, ob auch derjenige Teil der Waisenbezüge der Kinder, der nicht der Heranziehung unterliegt, bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen ist, ob P und S gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu einem nicht unwesentlichen Teil auf Kosten des Klägers unterhalten wurden.

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 81/00
    aaa) Nach den Vorschriften über die Heranziehung (§§ 91 ff. SBG VIII) wird von Kindern und Jugendlichen zwar einerseits auch im Falle der Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend ihrem Einkommen ein Kostenbeitrag erhoben (§§ 93 Abs. 1, 91 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b SGB VIII), dessen Höhe sich danach bemisst, ob Mittel in Frage stehen, die dem gleichen Zweck wie die jeweilige Leistung der Jugendhilfe dienen --sog. zweckidentische Leistungen (z.B. Waisenrente oder Waisengeld; vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Dezember 1998 5 C 25/97, BVerwGE 108, 222; Überblick bei Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 2. Aufl., § 93 Rz. 25)-- und die deshalb in vollem Umfang anzusetzen sind (§ 93 Abs. 5 SGB VIII), oder ob der Jugendliche über sonstiges Einkommen verfügt, das --wie beispielsweise Ausbildungs- oder Arbeitsvergütungen-- nur nach Maßgabe der §§ 79, 84 und 85 des Bundessozialhilfegesetzes (BSG) und damit nach Abzug eines angemessenen Selbstbehalts berücksichtigt wird (§ 93 Abs. 3 SGB VIII; dazu Wiesner, a.a.O., § 93 Rz. 10 ff.).
  • BFH, 05.08.1977 - VI R 187/74

    Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Geschwistern; der von Versorgungsbezügen

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 81/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann ein Pflegekindschaftsverhältnis auch zwischen Geschwistern bestehen (BFH-Urteil vom 5. August 1977 VI R 187/74, BFHE 123, 380, BStBl II 1977, 832; ebenso DA-FamEStG 63.2.2.3 Abs. 2 Satz 2, BStBl I 2002, 369, 385).
  • FG Niedersachsen, 13.01.2000 - 14 K 635/97

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Pflegeperson bei tatsächlicher Übernahme

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 81/00
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1136 veröffentlichten Gründen statt.
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